Liebe Carlo-Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

das Kultusministerium hat den Schulen im Land heute eine Vorabinformation über die ab Montag geltende neue Corona-Verordnung Schule übermittelt, die zeitnah veröffentlich werden soll. Die wesentlichen Punkte betreffen die Maskenpflicht. Die zentralen Neuerungen haben wir für Sie unten zusammengefasst.

Wir hatten auf den Elternabenden auch die Möglichkeit, uns über die im Raum stehende Lockerung der Maskenpflicht auszutauschen. Uns ist wichtig zu betonen, dass wir am Carlo weiterhin einen Raum bieten, in dem jeder Schüler und jede Schülerin selbst entscheiden kann, ob er oder sie die Maske unter den unten genannten Rahmenbedingungen abnehmen möchte oder nicht. Dies sind individuelle, häufig persönliche Entscheidungen, für die am Carlo Raum und wechselseitiges Verständnis vorhanden ist.

Unabhängig von der Lockerung bei der Maskenpflicht möchte wir noch einmal darauf hinweisen, dass sich an den übrigen Vorgaben zum Infektionsschutz an Schulen (Testungen, Lüftungskonzept, Quarantäneregelungen etc.) nichts geändert hat, d.h. diese werden weiterhin praktiziert.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Regelung gilt ab Montag, den 18.10.2021.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Hocke

 


1) Für Schülerinnen und Schüler gilt (NEU):

  • Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum.
  • Sitzen die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer oder Betreuungsraum am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht.
  • Umgekehrt gilt somit: Bewegen sich die Schülerinnen und Schüler, z.B. von einem Sitzplatz zu einem anderen oder zur Tafel, gilt die Maskenpflicht.
  • Darüber hinaus gilt Maskenpflicht demnach auch weiterhin auf allen Begegnungsflächen (Gänge etc.). Bitte erinnern Sie Ihre Kinder in diesem Zusammenhang deshalb noch einmal an das Verbot, Essen/Getränke auf den Gängen einzunehmen.
  • Im Freien (Pausen) gilt keine Maskenpflicht bei entsprechendem Abstand (so wie bisher).

Wichtig: das freiwillige Tragen von Masken ist auch weiterhin möglich.

2)    Für Lehrkräfte / Praktikant*innen etc. gilt:

Die Maskenpflicht besteht für Lehrkräfte und weitere am Unterricht mitwirkende Personen nicht, solange sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

3)    Sonstige Personen
Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.

4)    Aussetzung der aufgeführten Lockerungen unter  1 und 2

  • Falls vom Landkreis die „Alarmstufe“ ausgerufen würden (Aktuell: Basisstufe).
  • Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).

5) Für das Singen im Unterricht gibt es künftig zwei Möglichkeiten:

  • ohne Maske, aber mit einem Mindestabstand von zwei Metern (wie bisher),
  • mit Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Auch dann sollte der Abstand jedoch so groß sein, wie die räumlichen Verhältnisse es zulassen.
Neue Maskenregelung ab Montag, 18.10.2021